Neue Verordnung für Lebensmittelkennzeichnung

Ab Dezember sind neue Etiketten Pflicht

Lebensmittelkennzeichnung

Ab dem 13. Dezember 2014 müssen alle verpackten Lebensmittel neue Etiketten tragen und die Kennzeichnungsregeln der europäischen Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) umgesetzt sein. Die Neuerungen betreffen optische Aspekte, aber auch zusätzliche Informationselemente. Christoph Minhoff, Hauptgeschäftsführer des BLL, erklärt: „Die LMIV hat ein klares Ziel: Einheitlichkeit und Transparenz. Für Hersteller gelten europaweit einheitliche Vorgaben zur Lebensmittelkennzeichnung und Verbraucher werden europaweit gleich gut und umfassend informiert.“

Etiketten mit mehr Information
Die wichtigste optische Änderung betrifft die Mindestschriftgröße, diese beträgt nun 1,2 mm bezogen auf die Höhe des kleinen Buchstaben "x". Allergene Zutaten werden im Zutatenverzeichnis hervorgehoben, beispielsweise durch Fettdruck, Großbuchstaben oder eine andere Farbe, so dass sie sofort erkennbar sind. Die wichtigste neue Informationspflicht ist die Nährwertkennzeichnung. Nährwertangaben müssen in Form einer Tabelle bezogen auf 100ml bzw. 100g in vorgeschriebener Reihenfolge erfolgen: Brennwert, Fett, gesättigte Fettsäuren, Kohlenhydrate, Zucker, Eiweiß und Salz. Je nach Produkt gelten weiterhin neue Informationspflichten zu Auftauhinweisen und Einfrierdaten, zu pflanzlichen Ölen und Fetten, der Herkunft von Fleisch, Nanozutaten, dem Koffeingehalt sowie zu Ersatzzutaten und aus Fleisch- oder Fischstücken zusammengefügten Erzeugnissen. Für Minhoff ist klar: „Die Lebensmitteletiketten informieren mit dem Geltungsbeginn der neuen Verordnung umfassender als jemals zuvor über Inhaltsstoffe, Nährwerte, Haltbarkeit, Aufbewahrung, Zubereitung und vieles mehr. Sie sind eine verlässliche Grundlage für eine informierte Kaufentscheidung.“

Hintergrund zur neuen Verordnung
Die Eu-Verordnung Nr. 1169/2011 betreffend die Information der Verbraucher über Lebensmittel führt bestehende Rechtsvorschriften zusammen. Sie löst die bisherige europäische Etikettierungsrichtlinie sowie die deutsche Lebensmittelkennzeichnungsverordnung ebenso wie die europäische Nährwertkennzeichnungsrichtlinie und die deutsche Nährwertkennzeichnungsverordnung ab. Am 13. Dezember 2014 muss die LMIV, die im Dezember 2011 in Kraft getreten ist, nahezu vollständig umgesetzt sein. Drei Jahre Übergangszeit wurde den Herstellern gewährt, um die Vielzahl der geforderten neuen und veränderten Produktinformationen zusammenzustellen, zu verwalten und schließlich komplett neue Etiketten zu gestalten.