Business Lunch: Röntgeninspektion in der Lebensmittelherstellung

Interview mit Uwe Lügering von Mettler Toledo

Uwe Lügering, Mettler-Toledo PI Experte für Röntgeninspektionssysteme

Röntgeninspektionssysteme tragen weltweit zur Gewährleistung der Lebensmittelsicherheit und Verbesserung der Qualitätskontrolle bei. Dennoch hegen manche Nahrungsmittelhersteller noch immer Vorbehalte gegenüber der Technologie. LMV-online.de sprach darüber mit Uwe Lügering von Mettler-Toledo. Der Produktinspektionsexperte für Röntgeninspektionssysteme gibt im Interview einen Überblick über die Einsatzmöglichkeiten und versucht, Bedenken über den Einsatz von Röntgenstrahlung in der Lebensmittelverarbeitung aus dem Weg zu räumen. Zudem beschreibt er die behördlichen Erfordernisse bei der Implementierung eines Röntgeninspektionssystems.

1. Amuse-Gueule
LMV-online.de: Herr Lügering, Röntgeninspektion zählt in der Lebensmittelbranche zu den etablierten Verfahren in der Qualitätskontrolle. Dennoch stößt sie manchmal auf Vorbehalte. Teilen Sie diese Einschätzung und können Sie Beispiele nennen?

Ja, das kann ich so bestätigen. Generell lässt sich sagen, dass sich die Röntgeninspektion in der Lebensmittelbranche in den letzten zwanzig Jahren zunehmend als das Standardverfahren zur Erkennung von Fremdkörpern etabliert hat, sobald das Risiko besteht, dass neben metallischen Fremdkörpern auch Glas, Steine, Kunststoffe hoher Dichte oder Gummi ein Kontaminationsrisiko für das erzeugte Lebensmittel darstellen. Lebensmittelhersteller stehen häufig vor der Entscheidung: Genügt ein Metalldetektionssystem zur Fremdkörpererkennung oder ist es sinnvoller in ein Röntgeninspektionssystem zu investieren, da es eine breitere Palette an Kontaminationsrisiken abdeckt? Manchmal ist es auch ideal, beide Technologien ergänzend zueinander einzusetzen. Hierzu bedarf es immer einer anwendungsbezogenen Risikoabschätzung. Was den rein wirtschaftlichen Aspekt betrifft, so ist festzuhalten, dass der gegenüber einem Metalldetektionssystem erforderliche Mehrinvest für ein Röntgeninspektionssystem heute nicht mehr so hoch ausfällt wie noch vor einigen Jahren. Die Entscheidung für ein Röntgeninspektionssystem fällt Lebensmittelherstellern daher heute insbesondere leichter, wenn sie das System zusätzlich auch für weitere Verfahren zur Qualitätsprüfung ihrer Produkte einsetzen können.

Röntgeninspektion eignet sich für Massenbestimmungen, das Zählen von Komponenten sowie das Erkennen von fehlenden oder beschädigten Produkten. Wir sprechen hier also im weitesten Sinne von einer Kontrolle auf Vollständigkeit und fehlerfreie Befüllung, seien es Pralinenschachteln, Fertiggerichte oder Katzensticks. In die gleiche Rubrik ist die Überwachung von Füllständen bei Flaschenabfüllungen einzuordnen, bei denen mittels Röntgeninspektion der Kopfraum der Flaschen inspiziert wird. Zu guter Letzt ist noch die Kontrolle der Verpackungen auf Beschädigungen und Unversehrtheit zu nennen.

2. Vorspeise
LMV-online.de: Wie sicher ist Röntgeninspektion? Welche Gefahr geht von ihr für  Mitarbeiter oder die Gesundheit der Verbraucher aus? Wie berechtigt sind eventuelle Vorbehalte, was den Einsatz von Röntgenstrahlung in der Lebensmittelindustrie angeht?

Der Einsatz von Röntgenstrahlung in der Produktinspektion, Qualitätskontrolle und der Behandlung von Lebensmitteln unterliegt weltweit strengen behördlichen Auflagen. Dabei gilt es hinsichtlich der verwendeten Strahlendosis zwei Anwendungsbereiche klar voneinander zu unterscheiden. Erstens, den Einsatz von Inspektionssystemen zur Fremdkörperdetektion und zur Qualitätskontrolle. Der Bereich also, wo wir mit Mettler-Toledo zu Hause sind. Und zweitens, die Behandlung von Lebensmitteln mit ionisierenden Strahlen, um dadurch die Anzahl von Mikroorganismen zu reduzieren, eine längere Lagerfähigkeit des Lebensmittels oder eine Verzögerung des Reifeprozesses zu erzielen.

Letztere Anwendungen sind in der EU, wenn auch nicht länderübergreifend einheitlich, so doch sehr streng reglementiert. So ist eine derartige Bestrahlung in Deutschland zum Beispiel nur für Kräuter und Gewürze erlaubt. Generell gilt, dass für bestrahlte Lebensmittel, die in Deutschland oder in anderen Ländern der EU verkauft werden sollen, immer erst eine Zulassung beziehungsweise eine Ausnahmeregelung zu beantragen ist.