Lebensmittelwirtschaft verurteilt Falschdeklaration

Pferdefleisch in Tiefkühlfertiggerichten

Lasagne

Im Zusammenhang mit dem Fund von Pferdefleischanteilen in Tiefkühlfertiggerichten, bei denen als Zutat ausschließlich Rindfleisch deklariert war, weist der Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde e. V. (BLL) darauf hin, dass es sich hierbei um einen klaren Fall einer Falschdeklaration und damit einer Verbrauchertäuschung handelt.

"Wenn Pferdefleisch als Zutat verwendet wird, ist daran nichts auszusetzen, es muss aber auch ausdrücklich gekennzeichnet werden", erklärt Hauptgeschäftsführer Christoph Minhoff.

Es muss unverzüglich aufgeklärt werden, an welcher Stelle der Lieferkette es zu der kriminellen Umdeklarierung von Pferdefleisch auf Rindfleisch gekommen ist, die in keiner Weise hinnehmbar ist und sanktioniert werden muss. "Es ist nicht akzeptabel, dass einzelne Kriminelle die gesamte Lebensmittelbranche in Verruf bringen", betont Minhoff.

Der Spitzenverband der Lebensmittelwirtschaft begrüßt die angelaufenen behördlichen Maßnahmen zur zügigen Ermittlung der Ursachen. "Es liegt auch im eigenen Interesse der Lebensmittelwirtschaft zum Schutz ihrer Marken und zum Erhalt ihrer Wettbewerbsfähigkeit die Qualität und Sicherheit ihrer Rohstoffe sicher zu stellen und kriminelle Elemente vom Markt auszuschließen", erläutert der BLL-Hauptgeschäftsführer.

Der BLL sieht darin allerdings keine grundsätzliche Infragestellung des bestehenden engmaschigen und gut funktionierenden Kontrollsystems in Deutschland.