EU-Maschinenrichtlinie bei APS-Systemen umgesetzt

Lichtschranken und Notstoppschalter

Als einer der ersten Verpackungsmaschinenhersteller realisierte APS an seinen Maschinen vielfältige sicherheitstechnische Veränderungen und Weiterentwicklungen im Sinne der europäischen Maschinenrichtlinie 2006/42/EG.

Sie legt vor allem grundlegende Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen fest, um ein einheitliches Schutzniveau zur Unfallverhütung für Maschinen beim Inverkehrbringen innerhalb des europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) zu erhalten. Im Unterschied zu deutschen Richtlinien hat die EU-Richtlinie keinen Normencharakter, sondern ist Gesetz und gilt in der Europäischen Union und in den Efta-Staaten.

Die konkrete Umsetzung der Maschinenrichtlinie bietet APS an den Beutelverpackungsmaschinen, dem Zuführband Maximizer sowie dem Wiege- und Zählsystem ComCount. Die von APS angebotenen Verpackungsmaschinen sind mit einem Emergency Stop zum Nothalt der Systeme ausgestattet, welcher durch den Bediener oder dritte Personen problemlos sicht- und erreichbar betätigt werden kann.

Im Beladebereich der Verpackungsmaschinen wurden Sicherheitslichtschranken integriert. Diese führen beim unbeabsichtigten Eingreifen in die Schweißvorrichtung zu einem Sofortstopp der Maschine. Via Touchscreen lassen sich die APS-Verpackungssysteme in Fällen des Notstopps ohne Zeitverlust sofort wieder starten.

In allen jetzt angebotenen Verpackungsmaschinen von APS wurden umfangreiche elektrische Abschirmungen realisiert, die zu einer weiteren Verbesserung der elektromagnetischen Verträglichkeit der Systeme führen. Damit bieten die APS-Maschinen auch hinsichtlich der technischen und Arbeitssicherheit beachtenswerte Eigenschaften.