Unilever optimistisch im Fall Foodwatch

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In mündlichen Verhandlung am Freitag, dem 17.08.12 hat das Landgericht Hamburg erkennen lassen, dass es dazu neigt, die Klage von Foodwatch abzuweisen. Das Unternehmen dürfte damit auch in Zukunft die Aussage des international renommierten Wissenschaftlers auf dem Gebiet des Cholesterins, Prof. Klör, zu dem Produkt Becel pro.activ verwenden.

Prof. Klör hatte in einen Statement festgestellt, dass aus wissenschaftlicher Sicht für den Verzehr von Pflanzensterin-angereicherten Produkten keine Hinweise auf Nebenwirkungen vorliegen. Pflanzensterin-angereicherte Produkte wie Becel pro.activ sind daher ein gutes Konzept, um den Cholesterinspiegel zu senken und damit einen Beitrag zu leisten, einen Risikofaktor für Herz-Kreislauferkrankungen zu reduzieren.

Das Gericht bat lediglich noch um eine kurze Erläuterung von Stoffwechselprozessen im Zusammenhang mit Pflanzensterinen. Mit diesem Verfahren versucht die Verbraucherorganisation Foodwatch, Unilever die Verwendung der Aussage des Experten verbieten zu lassen - nach eigenen Angaben nicht unwesentlich auch aus dem Grund, um mediale Aufmerksamkeit zu generieren. Unilever kritisiert, dass Foodwatch hier offensichtlich versucht, die Gerichte für ihre PR-Arbeit zu instrumentalisieren und eine unnötige Verbraucherverunsicherung weiter schürt.

"Mit dem bisherigen Verlauf des Verfahrens sind wir sehr zufrieden. Wir sind zuversichtlich, dass durch eine baldige positive Entscheidung in unserem Sinne die Verunsicherung der Verbraucher ein Ende nimmt", sagt Arne Kirchem, Manager Becel pro.activ. Ein Urteil des Gerichts wird für den 05. Oktober 2012 erwartet.