Fracking: Strikter Schutz von Wasser unverzichtbar

Bundesweites Moratorium geboten

Wassertropfen

Derzeit stehen Entscheidungen über den Einsatz von Fracking an. Vorrangiges Ziel muss dabei nach Überzeugung der Wirtschaftsvereinigung Alkoholfreie Getränke e.V. (wafg) ein umfassender Schutz des Grundwassers sein.

Aktuell wird intensiv über die gesetzlichen Rahmenbedingungen für Fracking diskutiert. Dabei geht es um Tiefbohrungen zur Aufsuchung oder Gewinnung von Erdgas, Erdöl bzw. Erdwärme, bei dem Gesteine unter hydraulischem Druck aufgebrochen werden.

Nach dem derzeitigen Stand der Technik werden auch toxische Chemikalien eingesetzt. Deshalb bedarf es kompromissloser gesetzlicher Vorgaben, um einen Schutz des Wassers vor solchen potentiell gesundheitsschädlichen Verunreinigungen zu gewährleisten.

Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) hat klarstellend ein Fracking-Verbot in Trinkwasserschutzgebieten vorgeschlagen. In allen anderen Fällen soll nach den bisher bekannten Vorschlägen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (BMWi) eine Umweltverträglichkeitsprüfung vorgeschrieben werden.

Getränkeindustrie braucht sauberes Wasser
Die wafg kritisiert, dass nach dem bisherigen Konzept des BMWi derzeit eher potentielle Chancen der Technologie für die Energiegewinnung im Mittelpunkt stehen – und weniger die mindestens gleichwertigen Belange des Verbraucher-, Gesundheits- und Umweltschutzes. wafg-Hauptgeschäftsführer Dr. Detlef Groß sieht dies mit Besorgnis: „Es liegt auf der Hand, dass nur über ein glasklares, umfassendes gesetzliches Prüfprogramm ein angemessener Schutz der Wasserversorgung gesichert werden kann. Sauberes Wasser ist auch für die Hersteller von alkoholfreien Getränken unverzichtbar. Die Vorlage aus dem Wirtschaftsministerium erscheint jedoch löchriger als ein Emmentaler“.

Keine Kompromisse zu Lasten von Mensch und Umwelt
Auch außerhalb von ausgewiesenen Wasserschutzgebieten haben Getränkebetriebe einen vorrangigen Anspruch auf sauberes Wasser. Hier sieht Groß noch erheblichen Handlungsbedarf: „Es ist nicht nachzuvollziehen, warum hier ein geringerer Schutz vorgesehen ist. Die Verbraucher und Unternehmen haben auch außerhalb von Wasserschutzgebieten einen Anspruch auf uneingeschränkten Schutz entsprechend dem Vorsorgeprinzip“.

Zumal es bei der Diskussion nicht alleine um eine umweltpolitische Frage gehe, sondern unmittelbar das zentrale Thema Lebensmittelsicherheit angesprochen sei. Groß stellt hierzu klar: „Die hohe Qualität der Produkte und die Sicherheit der Verbraucher hat für die Unternehmen oberste Priorität und darf durch Fracking nicht in Frage gestellt werden“. Dies könne aber nur gewährleistet werden, wenn im Gesetz selbst klare Vorgaben zu den Anforderungen an die erforderlichen Prüfkriterien verankert werden und der für Gesundheit, Umwelt und Produktqualität wichtige Wasserschutz eindeutige Vorfahrt erhalte.

Bessere Haftungsregeln und Standortregister notwendig
Die wafg regt zudem die Einrichtung eines bundesweiten Registers an, in dem alle Fracking-Projekte mit ausführlicher Darstellung der eingesetzten Chemikalien aufzuführen sind. Für den Fall, dass es doch zu einer Verunreinigung kommen sollte, müsse nach dem Verursacherprinzip der dafür Verantwortliche einstehen. Dies solle insbesondere durch eine gesetzliche Beweislastumkehr und eine Gefährdungshaftung für Fracking flankiert werden. Natürlich sei das vorrangige Ziel, solche Beeinträchtigungen zu vermeiden. Hierzu leiste ein striktes Haftungsregime jedoch einen wichtigen präventiven Beitrag.

wafg für bundesweites Moratorium
Nach Auffassung der wafg wäre es notwendig, die vorgeschlagenen Regelungen noch nachzubessern und man begrüßt die hierzu aktuell geführten politischen Diskussionen. Sollte dies kurzfristig nicht darstellbar sein, wäre ein klar definiertes Moratorium – wie bereits in einigen EU-Nachbarstaaten bzw. auf Ebene einzelner Bundesländer – auch auf Bundesebene vorzugswürdig, um eine umfassende Diskussion der aufgeworfenen Fragen mit allen Betroffenen zu ermöglichen.