EU-Bio-Logo ergänzt ab Juli das deutsche Bio-Siegel

EU-Öko-Verordnung

EU

Das im Jahr 2010 EU-weit etablierte Bio-Logo muss nach einer zweijährigen Übergangsfrist ab dem 1. Juli 2012 verbindlich auf allen Bioprodukten abgedruckt sein. Die Regelung gilt für sämtliche vorverpackte Biolebensmittel, die in einem EU-Mitgliedstaat hergestellt worden sind und die strengen Normen der EU-Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau erfüllen.

Mit dem Logo, das ein stilisiertes Blatt auf grünem Grund zeigt, wird gewährleistet, dass Verbraucher in ganz Europa Bioprodukte auf den ersten Blick erkennen. Zusätzlich zum verpflichtenden neuen EU-Bio-Logo können die Hersteller ihre Biowaren auch weiterhin mit dem bekannten und anerkannten deutschen Bio-Siegel und privatwirtschaftlichen Logos wie denen der deutschen Anbauverbände kennzeichnen.

Das deutsche Bio-Siegel ist nach wie vor das bekannteste Erkennungszeichen für Bioprodukte und bleibt sowohl für Verbraucher als auch für Verarbeiter unverzichtbar. Das sechseckige Siegel genießt einen zehnjährigen Bekanntheitsvorsprung und ist für viele Verbraucher nach wie vor die wichtigste Orientierungshilfe beim Kauf von Bioprodukten. 87 Prozent der Deutschen geben an, das deutsche Bio-Siegel zu kennen und beim Einkauf darauf zu achten. Bis Ende Mai 2012 wurden in der deutschen Bio-Siegel-Datenbank exakt 65.097 Produkte von 4080 Unternehmen registriert.

Grundlage für beide Kennzeichnungen ist die EU-Öko-Verordnung, die genau definiert, wie landwirtschaftliche Erzeugnisse und Lebensmittel, die als Öko-Produkte gekennzeichnet sind, erzeugt und hergestellt werden müssen. Die EU-Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau schützen die Verbraucher vor Täuschungen und verhindern unlauteren Wettbewerb - europaweit. Ihren Standards müssen alle in der Europäischen Union erzeugten und verkauften Öko-Produkte entsprechen. So schreibt die EU-Öko-Verordnung Erzeugern und Verarbeitern genau vor, wie sie produzieren und welche Stoffe sie dabei verwenden dürfen. Was in sogenannten Positiv-Listen nicht ausdrücklich erlaubt ist, darf auch nicht verwendet werden.