Deutsches Reinheitsgebot wird heute 496 Jahre alt

Tag des deutschen Bieres

Biergläser

Am 23. April im Jahre 1516 verkündete der bayerische Herzog Wilhelm IV das Reinheitsgebot für deutsches Bier vor dem Landständetag zu Ingolstadt und setzte damit einen bis heute gültigen Qualitätsmaßstab.

Die Verordnung gilt als die älteste gültige lebensmittelrechtliche Vorschrift der Welt. Im Wesentlichen besagt sie, dass Bier allein aus Gerste, Hopfen und Wasser zu bestehen hat, ohne weitere Inhalte wie Zucker, Mais oder Reis, Zusätze oder Konservierungsmitte. Wer diese Verkündigung wissentlich nicht einhält, dem solle zur Strafe das Fass Bier unnachgiebig weggenommen werden. Die Anordnung ist heute um den Begriff Hefe erweitert und im deutschen Biersteuergesetz festgelegt. Die natürliche Bierhefe dient nur der alkoholischen Gärung. Bier ist einfach somit per Verordnung ein Naturprodukt, natürlich und rein.

Grund genug, sich an diesen besonderen Tag zu erinnern: So ist der 23. April 2012 der Tag des deutschen Bieres. LMV online gratuliert dem Gerstengetränk zu seinem stattlichen Alter!