Elektronische Schüsselsysteme für die sichere Betriebsartenwahl

Das elektronische Schlüsselsystem EKS

Nahezu alle Maschinen verfügen über einen Betriebsartenwahlschalter – meist in Form eines Schlüsselschalters. Künftig wird jedoch vermehrt eine sicherheitstechnische Bewertung der Betriebsartenwahl gefordert werden, da beim Umschalten von einer Betriebsart in eine andere verschiedene sicherheitstechnische Einrichtungen – dazu zählen u.a. Schutztüren, Zustimmschalter, reduzierte Geschwindigkeiten oder die Abschaltung einzelner Maschinenfunktionen – an der Maschine zu- und abgeschaltet werden. Einige Normen, beispielsweise für Dreh- und Schleifmaschinen, verlangen diese Bewertung bereits heute.

Ein solches Umschalten zwischen unterschiedlichen Sicherheitseinrichtungen muss einen Performance Level (PL) nach EN ISO 13849-1 erfüllen. Die C-Normen für Drehmaschinen (EN ISO 23125) und Schleifmaschinen (EN ISO 16089) fordern hierfür bereits einen PL c. Dies gilt auch für die demnächst neu aufgelegte Norm für Fräsmaschinen (EN ISO 16090).

Normative Beurteilung eines Betriebsartenwahlschalters
Um einen Betriebsartenwahlschalter normativ beurteilen zu können, müssen seine Bestandteile betrachtet werden. Bei einem Schlüsselschalter ist dies zunächst der Schlüssel selbst. Er ist im Sinne der EN ISO 13849-1 kein sicherheitsrelevantes Teil, denn für die Norm bedeutet „Sicherheit“ den Schutz des Menschen vor der Maschine bzw. vor einem Unfall mit der Maschine. Ein Schlüssel verhindert jedoch lediglich den unberechtigten Zugriff auf die Maschine und dient zum Umschalten von einer Betriebsart in die andere. Dafür gibt es derzeit keinen eigenen Begriff und keine Norm. Allerdings werden künftige C-Normen für diese Form der Sicherheitstechnik den englischen Begriff Security verwenden.

Da die EN ISO 13849-1 für die Beurteilung der Security nicht zuständig ist, muss der Schlüssel selbst demnach nicht nach der Norm bewertet werden. Der Anhang I der Maschinenrichtlinie fordert jedoch, dass entweder ein Schlüsselschalter verwendet oder auf andere Weise der Zugang zur Betriebsartenwahl auf einen bestimmten Personenkreis beschränkt werden muss. Damit muss auch der Schlüssel einem gewissen Sicherheitsniveau entsprechen.

Bei klassischen Schlüsseln, die üblicherweise ständig an den Maschinen stecken, ist dies nicht gegeben, da sie praktisch jedem Zugang zur Betriebsartenwahl ermöglichen. Auch der Zugangsschutz per Passwort ist nicht wirklich sicher. Häufig klebt eine entsprechende Notiz direkt an der Maschine oder im Schaltschrank. Damit ist ein echter Schutz vor unbefugtem Zugriff auf die Maschine ausgeschlossen.

Die elektronische Zugangsbeschränkung
Die bessere, weil sicherere Alternative ist eine elektronische Zugangsbeschränkung. Euchner bietet hierfür beispielsweise das Electronic-Key-System EKS an. Das EKS ist ein auf Transpondertechnologie basierendes System aus einer Schreib-Lesestation und einem oder mehreren Schlüsseln mit programmierbarem Speicher. Es dient der elektronischen Zugriffsverwaltung bzw. -kontrolle und bietet darüber hinaus die Möglichkeit weitere Informationen und Daten wie z.B. Prozessparameter oder Funktionen auf dem Schlüssel zu speichern und an die Steuerung zu übermitteln. Das EKS erfüllt alle normativen- und gesetzlichen Anforderungen für ein Zugangssystem zur Betriebsartenwahl. In der Ausführung FSA (For Safety Application) kann mit dem System auch ein Touchpanel als eine sichere Betriebsartenwahl realisiert werden – sogar mit PL e.

Betriebsartenwahl mit EKS und Touchpanel
Immer häufiger bilden Touchpanels die Schnittstelle zwischen dem Bediener und den Maschinen und Anlagen. Sie erleichtern die Bedienung und gestatten die Integration zahlreicher zusätzlicher Funktionen inklusive benutzerindividueller Darstellung. Damit liegt es nah, auch die Betriebsart einer Maschine ausschließlich über den Touchscreen auszuwählen. Da ein Touchpanel jedoch sicherheitstechnisch nicht bewertet werden kann, müssen andere Mechanismen greifen. Euchner hat hierfür ein Verfahren entwickelt, mit dem eine Betriebsartenwahl per Touchpanel möglich ist und das bereits von der IFA (Institut für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung) geprüft und bestätigt wurde.